Unbefugtes Blockieren von Rettungswegen

Wir Junge Liberale Regensburg fordern,
dass künftig das Rettungs- und Notfallwesen besser in seiner Einsatzfähigkeit im
Straßenverkehr geschützt werden soll. Konkret fordern wir daher die Schaffung
eines Straftatbestand des „Unbefugten Blockierens von Rettungswegen“ als
abstraktes Gefährdungsdelikt (Strafbarkeit begründet nicht durch tatsächliche
Schädigung, sondern durch Ausführung einer Handlung mit abstraktem
Gefährdungspotenzial).
Hiervon sollen insbesondere die

-Unbegründete Blockade von Rettungswegen oder Wegen, die bekanntlich für Notfalleinsatzfahrzeuge verwendet werden (wie etwa Busspuren, Seitenstreifen außerorts, …),
-Das unbegründete Blockieren von Rettungsgassen, sowie
-Das unbegründete Blockieren einer gesamten Straße in einer oder in beiden Fahrrichtungen ohne Freilassung von mindestens einer Spur

erfasst werden.
Nur kurzfristige und „rein logisch vorübergehende“ Blockaden sollen vom Straftatbestand nicht. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass Handlungen wie bspw. ein Spurenwechsel im unfallbedingten Stau tatbestandlich erfasst wird.