Das Internet ist kein Neuland – Schaffung eines Kriminalamts „Internet“

Wir Junge Liberale Regensburg fordern,

dass die Kriminalverfolgung auf den Stand der aktuellen Technik gebracht wird und auch auf dem zunehmend wachsenden Kriminalschauplatz des Internets bundesweit koordiniert und schnell handeln kann.

Hierfür soll neben den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt ein polizeiliches Kriminalamt für Internetdelikte geschaffen wird. Es soll auf Bundesebene koordiniert und zentral geführt werden und mit Außenstellen in jedem Bundesland versehen werden. Zumindest die bevölkerungsreichen Bundesländer (ab 5 Mio. Einwohnern) sollen hierbei mit mindestens zwei Außenstellen bedacht werden. Das Bundesamt soll hierbei unmittelbar dem Bundesministerium des Inneren und der Heimat unterstehen. Sobald und soweit ein eigenes Bundesministerium für Digitalisierung oder Internet geschaffen ist, soll es dann in dessen Zuständigkeit übergehen.

Dieses Kriminalamt für Internetdelikte soll im innen- und sicherheitspolitischem Aufbau neben den bisherigen Landeskriminalämtern stehen und das Internet als eine Art „17. Bundesland“ behandeln. Es soll sich also ausschließlich auf Delikte im bzw. aus dem Internet beschränken.

Die Existenz von Landesaußenstellen soll hierbei keine Unterteilung in Bundes- und Landesebene sein, vielmehr sollen die Landesaußenstellen auf Weisung der Bundesebene durch Nähebezug zu Täter oder Opfer die Ermittlungen an physisch-realen örtlichen Begebenheiten übernehmen. Die wesentliche Ermittlungs- und Erforschungsarbeit erfolgt auf Bundesebene und zentralistisch, um eine schnelle und flexible Reaktions- und Aktionsmöglichkeit in allen Bundesländern zu ermöglichen.

Zur Besetzung des aktiven Blocks dieses Kriminalamts für Internetdelikte soll auf in diesem Bereich spezialisierte Sicherheitsbeamten sowie ausgewiesene IT-, Internet- und Darknet-Spezialisten ­zurückgegriffen werden. Die Führung der Behörden und der Außenstellen soll an führungsgeschulte Beamte mit fachlicher Expertise übergeben werden. Zusätzlich soll in jeder örtlichen Polizeiinspektion, in der es die Größe und die Finanzierbarkeit zulässt, ein Beamter aus der jeweiligen Landesaußenstelle abgestellt werden. Dieser soll so eine interbehördliche Vernetzung und Kommunikation sowie sinnvolle Zuständigkeitsverteilung gewährleisten­­. Zudem wird hierdurch eine Erreichbarkeit und einfache Anlaufstelle für den Bürger gewährleistet.

Der Aufgabenbereich für Deliktverfolgung im Bereich des Internets soll zukünftig ausschließlich durch diese Behörde getätigt werden und den bisher zuständigen polizeilichen Gremien aus dem Zuständigkeitsbereich entzogen werden. Hierbei soll jedoch eine Ausnahmeregelung für spezifischen Ortsbezug und akute Dringlichkeit vorgesehen werden, in welchen die örtliche Polizeistelle weiterhin unter vorheriger Absprache oder unmittelbar nachzuholender Unterrichtung des Kriminalamts „Internet“ tätig werden darf. In diesen Fällen sollte – soweit möglich – eine zwischenbehördliche Kommunikation und Koordination angestrebt werden.

Die Bundesgliederung soll zudem eine Aufteilung in Spezialistengruppen neben der allgemeinen Arbeit haben, mit der sie fortlaufende örtlich ungebundene Delikte im Internet und besonders Darknet erforscht und aufklärt. Besonderes Augenmerk sollen hierbei Plattformen zur gewerblichen Handelskriminalität, sexuellen Gewalt, insb. gegen Kinder, und Aufträge zur Tötung, Verletzung oder Bedrohung haben. Präventive Aufgaben sollen der neuen Behörde nur im Bereich solcher Spezialistengruppen zugeteilt werden. Hierdurch soll eine maximale Konzentration und Spezialisierung auf Aufklärung begangener und fortlaufender Kriminaldelikte im Internet (repressive Tätigkeit) ermöglicht und gewährleistet werden. Ein besonderes Augenmerk in der repressiven Tätigkeit soll hierbei die systematisch gestaltete und andauernde Beleidigung in Social Media und die Nachstellung im Online-Bereich erhalten.

Genaueres zur Arbeit und behördlichen Aufteilung soll in einem separaten und noch zu schaffenden Verwaltungsgesetzbuch für das Kriminalamt Internet geregelt werden. Dieses soll jedoch ausschließlich auf Bundesebene geschaffen werden (oder soweit dies wegen der Landesaußenstellen nicht möglich ist, vergleichbar zu VwVfG und den jeweiligen LVwVfGs – ein möglichst bundes- und landeseinheitliches Verwaltungsgesetzbuch geschaffen werden). Besonderes Augenmerk ist hierbei jedoch auf den Schutz Bürgerrechte zu setzen, insb. soll der private Onlinebereich unter hohe Schutzanforderungen gesetzt werden und für die Onlinedurchsuchung entsprechend Art. 14 GG ein Richtervorbehalt etabliert werden.

Die so neu geschaffenen Behördenstellen sollen direkt per Internet und Telefon zugänglich sein und für den Bürger zusätzlich auch über die lokale Polizeiinspektion über den jeweiligen Abgestellten einfach und schnell verfügbar sein.

Eine Kampagne zur Bekanntmachung dieser neuen Sicherheitsgliederung soll geplant und unmittelbar vor Etablierung dieser Behördenstruktur diese großflächig und bürgernah bekannt gemacht werden.

Um die Arbeit für die neue Behördenstruktur, die strafrechtliche Ahndung und die Abgrenzung zur konventionellen Polizeiarbeit zu erleichtern sollen zudem im StGB und der StPO der „Tatort Internet“ als solcher eine Regelung finden. Entsprechendes soll auch in besagtem Verwaltungsgesetzbuch zum Kriminalamt „Internet“ aufgegriffen werden und zur Arbeit des Kriminalamts konkretisiert werden.

Die bundes- und landesrechtlichen Polizei- und Ordnungsgesetze sollen insoweit angepasst werden, dass eine konfliktfreie und eindeutige Zuständigkeitszuordnung gegeben ist.

 

Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass eine solche Behörde langfristig auch auf Ebene der Europäischen Union etabliert wird. Hierdurch wollen wir gewährleisten, dass im Unionsraum einheitliche Sicherheitsstandards gewährleistet und Online-Kriminalität bekämpft wird. Jedes Land in der EU soll zur Erfüllung ihrer Aufgaben in diesem Bereich eine eigene Behörde oder ein anderes Organ zur Bekämpfung der Internetkriminalität nach eigenen nationalen Standards schaffen. Die Arbeit und der Erkenntnisaustausch dieser soll dann über die transnationale Ebene der EU vereinfacht und beschleunigt werden. Außerdem soll die Möglichkeit transnationaler Zugriffe zur Verhinderung von systematisch begangenen Delikten im Internet und Darknet erleichtert werden.