21.01.2023

Promille-Grenze für E-Scooter anheben

Beschlossen am 21.01.2023

Die Jungen Liberalen Regensburg fordern,

 dass Fahrten mit E-Scootern grundsätzlich bis zu einer Grenze von 1,0 Promille
 straffrei gestellt werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU
 sollen erst ab einer Grenze von 1,6 Promille zulässig sein.

Begründung:
E-Scooter würden höchstens 20 Kilometer pro Stunde fahren. Damit seien sie dem Fahrrad näher als einem Auto, teilte der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) mit.Es müsse aber berücksichtigt werden, wenn Menschen nach dem Alkoholkonsum auf das Auto verzichten und stattdessen den »weit weniger gefährlichen E-Scooter« nutzen.
Auch gesetzlich seien E-Scooter dem Zweirad näher: »So existieren weder Helmpflicht noch eine Fahrerlaubnispflicht.« Es stelle sich daher die Frage, warum bei der Promillegrenze eine Unterscheidung gemacht werde.

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