Finanz- und Beitragsordnung

I. GRUNDSATZ UND STELLUNG

 (1) Der Kreisverband Regensburg deckt seine Einnahmen mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuwendungen und sonstigen Einnahmen.

 (2) Satzungsregelungen gehen Bestimmungen dieser Finanz- und Beitragsordnung vor.

 (3) Änderungen der Finanz- und Beitragsordnung können nur auf der
 Kreishauptversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit erfolgen.

 II. BEITRAGSHÖHE

 (1) Der Jahresbeitrag beträgt einheitlich für jedes Mitglied 5,00 € monatlich (60,00€ im Jahr). Es steht jedoch jedem Mitglied frei, einen höheren Beitrag zu entrichten.

 (2) Auf Antrag kann ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag entrichtet werden. Hierfür muss das jeweilige Mitglied einen schriftlichen Antrag beim stellvertretenden Vorsitz für Finanzen innerhalb zwei Wochen nach Beitragseinzugsankündigung stellen. Die Nachweise über den Status von Schülern, Auszubildenden und Studierenden u.ä. ist unaufgefordert
 vorzulegen.

  1.  Der Mitgliedsbeitrag für SchülerInnen, die das 20. Lebensjahr noch nicht
     vollendet haben, kann auf einen Betrag von 3,00€ pro Monat (36,00€ im Jahr)
     ermäßigt werden.
  2.  Der Mitgliedsbeitrag für Auszubildende oder Studierende, die das 26. Lebensjahr
     noch nicht vollendet haben, kann auf einen Betrag von 4,00€ pro Monat (48,00€ im
     Jahr) ermäßigt werden.

 (3) Fördermitglieder entrichten einen finanziellen Beitrag. Die Höhe des Beitrags
 beträgt 4,00 € monatlich (48,00 € im Jahr). Es steht jedoch jedem Fördermitglied frei, einen höheren Beitrag zu entrichten. Die Höhe von Beiträgen bestehender Fördermitgliedschaften bleibt davon unberührt.

 (4) Die Mitgliedschaft im Beitrittsjahr ist kostenfrei. Das Kalenderjahr der Aufnahme ist entscheidend.

 (5) Jedes Mitglied soll eine beitragsfreie Probezeit von sechs Monaten erhalten. Sofern die Probezeit über das das kostenfreie Beitrittsjahr hinausgeht, kann das Mitglied einen Antrag beim stellvertretenden Vorsitz für Finanzen stellen, dass der fällige Mitgliedsbeitrag nur anteilig für das Jahr entrichtet werden kann. Der Antrag ist bis spätestens zwei Wochen nach der Beitragseinzugsankündigung zu stellen.

 (6) Anteilige Mitgliedsbeiträge durch Probezeit, Wechsel des Kreisverbands oder Austritt werden monatsweise verrechnet. Das Mitglied erhält hierfür eine angepasste Beitragsrechnung oder eine Gutschrift auf das angegebene Bankkonto.

 III. VERFAHREN

 (1) Der stellvertretende Vorsitz für Finanzen erstellt für jedes Kalenderjahr eine
 Beitragsrechnung an jedes Mitglied und jedes Fördermitglied.

 (2) Grundsätzlich erfolgen Beitragszahlungen im Rahmen des SEPA-
 Lastschrifteinzugsverfahrens.

 (3) Die Ankündigung des Beitragseinzugsverfahrens ist mindestens zwei Wochen vorher
 textförmlich anzukündigen.

 (4) Das Mitglied ist selbst verantwortlich für die Korrektheit und Aktualität seiner
 Kontendaten.

 (5) Bei Rücklastschriften zum Beitragseinzug aufgrund falsch angegebener Kontodaten
 oder fehlender Beitragsdeckung sind die anfallenden Kosten von Mitglied zusätzlich
 zum Beitrag zu tragen.

  (6) Der Beitragseinzug im Lastschrifteinzugsverfahren kann im Quartal, halbjährlich
 oder jährlich erfolgen. Der stellvertretende Vorsitz für Finanzen kann dazu
 Richtlinien erlassen.

 V. RICHTLINIEN

 (1) Der stellvertretende Vorsitz für Finanzen kann bei nicht näher geregelten Fragen
 Richtlinien zur detaillierten Ausführung der Finanz- und Beitragsordnung erlassen.

 (2) Bei der Erstellung solcher Richtlinien sind die Mitglieder des KV Regensburg über
 diese zu informieren.

 VI. INKRAFTTRETEN

 (1) Die Finanz- und Beitragsordnung tritt am 21.01.2023 in Kraft.

(2) Die Punkte II. (1)-(3) treten erst mit Ablauf des 31.03.2023 in Kraft.

(3) Mit Beschluss dieser Finanz- und Beitragsordnung werden alle zu einem früheren Zeitpunkt beschlossenen Finanz- und Beitragsordnungen der Jungen Liberalen Regensburg ungültig.